Die „Notarielle Altersvorsorge“ umfasst im wesentlichen die Errichtung einer Patientenverfügung, einer General- / Vorsorgevollmacht und eines Testaments.

Nachfolgend finden Sie in Kurzform einige grundlegende Informationen zu den einzelnen Bereichen.

In Ihrem Testament regeln Sie, was mit Ihrem Vermögen und Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod geschehen, wer dieses erhalten soll. Haben Sie kein Testament errichtet, folgt Ihre Erbschaft der gesetzlichen Erbfolge.

Ein Testament muss nicht zwingend notariell errichtet werden, auch privatschriftliche Testamente sind möglich. Ein notarielles Testament bietet jedoch zahlreiche Vorteile. Zum Einen ist in den meisten Fällen ein notarielles Testament sicherer und besser formuliert, so dass Ihr Wunsch der Vermögensnachfolge bestmöglich beachtet wird. Im Rahmen der notariellen Urkunde wird neben Ihrer Identität und Ihrer eigenhändigen Unterschrift auch Ihre Geschäfts- und Testierfähigkeit festgestell – beides häufige Streitpunkt unter (vermeintlichen) Erben bei handschriftlichen Testamenten. Sofern Sie in Ihrem Eigentum auch Immobilien haben, bietet ein notarielles Testament noch den Vorteil, dass bei Eröffnung eines notariellen Testaments als letztwillige Verfügung häufig ein sonst notwendiger Erbschein nicht notwendig ist, wodurch die Erben Aufwand und Kosten sparen – Kosten, die teilweise die Kosten des notariellen Testaments übersteigen würden.

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie vertraute Personen, für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sein. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor und wird eine Vertretung notwendig, müsste andernfalls ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der Ihre Interessen vertritt. Mit der Vollmacht haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertreter selbst auszuwählen.

Grundsätzlich könnten Sie ein Vollmacht auch privatschriftlich errichten, allerdings genügt eine privatschriftliche Vollmacht beispielsweise nicht für Immobiliengeschäfte (wenn zum Beispiel die Veräußerung oder Belastung einer Immobilie notwendig wird) und zudem werden privatschriftliche Vollmachten regelmäßig beispielsweise von Banken oder Gerichten nicht akzeptiert, so dass eine notarielle Vollmacht zu einer umfassenden Vorsorge dringend zu empfehlen ist.

Die Patientenverfügung Beinhaltet Ihre Wünsche für Behandlungen etc. für den Fall, wenn Sie schwer krank werden und sich Ihr Leben dem Ende zuneigt. Sie können hier beispielsweise verfügen, dass von unnötigen und nicht Erfolg versprechenden lebenserhaltenden Maßnahmen abgesehen wird und Sie somit in Würde sterben können.

Von den Krankenhäusern werden häufig auch privatschriftliche Patientenverfügungen akzeptiert. Um jedoch jeden Zweifel zu nehmen, dass Sie diese Patientenverfügung errichtet haben, bietet sich zumindest an, die Unterschrift unter einer Patientenverfügung zu beglaubigen. Gerne können Sie hierfür unser Muster verwenden, welches natürlich nach Ihren individuellen Wünschen anpassbar ist.

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